Geplante PV Freiflächenanlage Figlsdorf

Photovoltaik Freiflächenanlagen in Figlsdorf, sinnvoll oder nicht?

PV in Figlsdorf

In der Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2025 wurde von der Firma *Energie Südbayern“, ein Photovoltaik-Freiflächenprojekt mit Batteriespeicher vorgestellt, das womöglich in naher Zukunft zur Abstimmung in den Gemeinderat kommt.

Die PV-Freiflächenanlage ist Nahe dem Ortsteil Figlsdorf mit ca. 12 ha geplant. Die Lage wäre südlich von Figlsdorf, nahe dem Radweg Richtung Attenkirchen. Aktuell steht dort u.a. ein Hopfengarten, der jedoch rückgebaut werden soll. Die geplante Anlage, die sich über mehrere Grundstücke bzw. Flurnummern erstreckt, scheint mit allen Grundstückseigentümern abgestimmt zu sein, dem Vernehmen nach haben bereits alle ihre Zustimmung signalisiert.

Fakten

Gemarkung: Figlsdorf

Größe der Anlage: ca. 11,9 ha

Anlagenleistung: ca. 11 MW / 12.100.000 kWh p.a. = Strom für ca. 2.500 3-köpfige Familien

Anlagenbetreiber: Energie Südbayern 

Lage: Südlich und westlich an den Wald angrenzend

Abstand zur nächsten Wohnbebauung: ca. 150 m

Kosten für die Gemeinde: Übernahme der sämtlicher Planungskosten durch Solea & ESB

Laufzeit: Projektlaufzeit auf 30 Jahre limitiert 

Photopholtaik Anlage Figlsdorf

Vorteile von Freiflächen-PV-Anlagen in Figlsdorf

1. Hoher Stromertrag und Wirtschaftlichkeit

In Bayern kann eine optimal ausgerichtete PV-Anlage pro installiertem Kilowattpeak (kWp) jährlich etwa 1.000 bis 1.150 kWh Strom erzeugen . Große Freiflächenanlagen profitieren von Skaleneffekten, was die Kosten pro kWp senkt und die Wirtschaftlichkeit erhöht.

 

2. Zusätzliche Einnahmen für Kommunen und Landwirte

Eine Freiflächenanlage kann dem Markt Nandlstadt durch Gewerbesteuern und freiwillige Umlagen des Betreibers (gem. EEG 0,2 Cent/KwH) zusätzliche Einnahmen verschaffen. Landwirte haben die Möglichkeit, ihre Flächen zu verpachten und damit ebenfalls Einnahmen zu generieren.

 

3. Beitrag zum Klimaschutz

Der Ausbau von Photovoltaik trägt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei und unterstützt die Energiewende. Freiflächenanlagen können einen signifikanten Beitrag zur lokalen und regionalen Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen leisten. Die PV-Freifläche in Nandlstadt kann womöglich über 2.000 Tonnen CO2-Einsparung liefern.

 

4. Sichtbarkeit und Lärm

Die PV-Freifläche wäre von der Straße bei Figlsdorf bzw. Fußgängern/Radler durch einen geplanten Sichtschutz (Hecken) vorauss. kaum wahrnehmbar sein, zudem wäre die PV-Freiflächenanlage geräuschlos, so dass sich dahingehend voraussichtlich keine Beeinträchtigungen für die Anwohner bzw. Bürger ergeben werden.

 

5. Bürgerbeteiligung

Gemeindebürger können sich finanziell an dem Projekt durch ein sogenanntes „Crowd-Funding“ oder einem Darlehensvertrag an die zu errichtende Betreibergesellschaft beteiligen, so dass Gemeindebürger direkt von dem Projekt profitieren können. 

Nachteile und Herausforderungen

1. Flächenkonkurrenz und Landschaftsbild

Die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für PV-Anlagen kann zu Nutzungskonflikten führen, insbesondere wenn hochwertige Ackerflächen betroffen sind. Zudem können große Anlagen das Landschaftsbild verändern. Die Pacht ist in der Regel höher als bei der Verpachtung für landwirtschaftliche Zwecke. Zudem kann eine große Anlage das Landschaftsbild stark verändern. 

 

2. Genehmigungsverfahren und Bürokratie

Für den Bau einer Freiflächen-PV-Anlage ist eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dieser Prozess kann zeitaufwendig sein und erfordert die Beteiligung verschiedener Akteure.

 

3. Umweltauswirkungen

Freiflächenanlagen können Lebensräume für Tiere und Pflanzen beeinträchtigen. Allerdings lassen sich durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. die Beweidung mit Schafen oder die Auswahl von Flächen mit geringer ökologischer Bedeutung, negative Auswirkungen minimieren.

 

4. Netzstabilität

Durch die erhöhte Kapazität von Strom aus Windrädern und PV-Anlagen kann die Stabilität des Stromnetzes beeinträchtigt werden. Bei großer Sonneneinstrahlung bzw. Wind können Stromnetze den erzeugten Strom nicht mehr verarbeiten und es kommt zu Netztrennungen von Anlagen. Netz‑ und Speicher‑Infrastruktur müssen im gleichen Tempo ausgebaut werden, damit es zu keiner Überlastung kommt.

Wieviel Strom verbraucht Nandlstadt und was erzeugen wir schon

Prognose für Nandlstadt im Jahr 2035

➡️ Gesamtverbrauch 2035: ca. 15,5 GWh/Jahr
(im Vergleich zu heute: +55 %)

 

Unsere eigene Stromerzeugung

Freiflächen-PV (17 ha) ca. 9 GWh

Dachanlagen (öffentlich/privat) ca. 1 GWh

➡️ Gesamte Stromerzeugung: mindestens 16 GWh/Jahr 

 

Mit den geplanten Windkraftanlage würde Nandlstadt bereits jetzt den prognostizierten Strombedarf für 2035 decken. 

BLN Umfrage

Grundsätze für die Zulassung von PV Anlagen im Markt Nandlstadt

Der Markt Nandlstadt fördert den Ausbau erneuerbarer Energien durch gezielte Leitlinien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Dabei steht eine nachhaltige und ausgewogene Nutzung im Einklang mit Natur, Landschaft und Landwirtschaft im Fokus.

Planungsrecht: Jede Anlage benötigt eine Änderung des Flächennutzungsplans und einen Bebauungsplan. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung.

Landschaftsbild: Anlagen dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen. Sichtschutz und landschaftsbauliche Maßnahmen sind erforderlich.

Abstand zu Wohngebäuden: Mindestabstand 100 m, ergänzt durch Eingrünung oder Sichtschutzmaßnahmen.

Bodenqualität: Hochwertige Ackerflächen (Bodenzahl > 55) sind ausgeschlossen. Böden mit Bodenzahl < 40 sowie Konversionsflächen werden bevorzugt.

Natur- und Artenschutz: Extensive Pflege (z. B. Schafbeweidung), geringe Bodenversiegelung und Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität sind Pflicht.

Beteiligung: Finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird begrüßt und positiv gewertet.

Flächenbegrenzung: Max. 3 % der landwirtschaftlichen Fläche (ca. 74,1 ha) dürfen genutzt werden. (17 ha sind bereits installiert)

Netzanbindung: Vorrangig per Erdverkabelung. Oberleitung nur bei Bedarf.

Gewerbesteuer: 90 % verbleiben bei der Gemeinde – auch bei externem Betreiber.

Zusätzliche Leistungen: Betreiber können freiwillig bis zu 0,2 Cent pro eingespeister kWh an die Kommune abgeben.

Einzelfallprüfung: Jede Anlage wird individuell vom Marktgemeinderat bewertet.

📅 Letzte Aktualisierung: 15. November 2024
🖋️ Beschluss durch den Marktgemeinderat: 14. November 2024

Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Markt Nandlstadt

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